Hakenkreuztattoo

Am 28.04.2020 hielten sich neun Männer in einem Park am Aurorahügel auf. Da sie den durch die Corona-Verordnung erforderlichen Mindestabstand nicht einhielten, wurden Polizeibeamt*innen hinzugerufen. Diese erteilten Platzverweise und nahmen die Personalien auf. Während der Personenfeststellung entdeckten die Beamt*innen auf der Wade eines 33 Jahre alten Mannes ein sichtbar getragenes Hakenkreuz-Tattoo. Da er nur eine kurze Hose trug, lag eine Öffentlichkeitswirksamkeit vor und der Mann erhielt eine Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Mann wurde daraufhin aufgefordert die Tätowierung zu bedecken und auf dem kürzesten Weg nach Hause zu gehen.

Quelle: https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/anzeige-aufgenommen/1942452

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