Nach zwei Urteilen in Schwedt musste nun ein Nazi aus Frankfurt (Oder) dran glauben. Manuel D[anowski] hatte bei Facebook in einem T-Shirt mit dem Aufdruck „Bossmodus“ posiert bei dem das „ss“ durch zwei Siegrunen ersetzt war. Obwohl die beiden Siegrunden mit der Aufschrift zensiert belegt waren, verurteilte das Amtsgericht in Frankfurt (Oder) den 27-jährigen Hartz 4-Empfänger wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Öffentlichkeit zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro.
Vor etwa einem Jahr war Manuel D[anowski] wegen volksverhetzenden Äußerungen gegen Flüchtlinge auf seinem Facebook-Profil zu 150 Tagessätzen verurteilt worden.
Die „Bossmodus“-Klamotten wurden vom Fränkischen „FSN-Versand“ des NPDlers Patrick Schröder vertrieben.
Quelle: gegenrede.info