Anklage fallen gelassen – “Friedensangebot” für Neonazis

Auf völliges Unverständnis trifft die Entscheidung der Frankfurter Staatsanwaltschaft vom 5. Juni 2008 im Verfahren gegen 5 stadtbekannte Neonazis ein “Friedensangebot” zu unterbreiten: Die Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung würde gegen Zahlung von Geldstrafen bzw. Ableistung von Arbeitsstunden fallen gelassen. Die einschlägig bekannten Angeklagten mussten alle mit Bewährungsstrafen rechnen und nahmen das Angebot selbstverständlich an. Dieser Akt kann nur als Geschenk an die gewalttätige Naziszene in Frankfurt (Oder) verstanden werden und als Einladung weiterhin ungestraft Menschen anzugreifen.

Den 5 Angeklagten Andreas Bressel (31), Mario Lenz (28), Jonny Schmidt (28), Mario Schreiber (25) und Tobias Weinberg (25) – sowie dem inzwischen dafür zu einer 2jährigen Bewährungsstrafe verurteilten Tommy Keller (20) – wurde vorgeworfen, am 1. April 2006 am Rande eines NPD-Stands in der Frankfurter Innenstadt zusammen mit weiteren Neonazis vier AntifaschistInnen verfolgt, umstellt und angegriffen zu haben. Einer der Angegriffenen flüchtete sich in die Aldi-Filiale in den Lenné-Passagen und wurde dort mit Reizgas von den Angreifern besprüht.

Mario Lenz

Mario Lenz

TobasWeinbergFrankfrtOder

Tobas Weinberg

 

 

 

 

 

 

Alle Angeklagten gehören zum harten Kern der Frankfurter Naziszene und sind regelmäßige Teilnehmer an bundesweiten Demonstrationen der rechten Szene, so z.B. in Wunsiedel zum Rudolf Hess Gedenken, sowie bei den Aufmärschen Halbe und auch Dresden. Sie sind in der gewalttätigen Nazihooligan-Gruppierung FCV organisiert, die immer wieder mit Angriffen auf gegnerische Fans bei Spielen des FFC Viktoria von sich Reden machte (Recherchegruppe berichtete). Bei Andreas Bressel wurde im Zuge einer Hausdurchsuchung gar ein Pamphlet zum Aufbau brauner Terrorzellen durch die Polizei gefunden.

Andreas Bressel

Andreas Bressel

Jonny Schmidt

Jonny Schmidt

 

 

 

 

 

 

Die Beweislage war schon am Ende des ersten Verhandlungstages klar, allen fünf konnte eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden, so sagte es die Richterin am Ende in ihrer Urteilsverkündung, doch auch sie war überrascht vom „Friedensangebot“ der Staatsanwaltschaft. Dass dieses Urteil zum einen ein schwerer Schlag für die Geschädigten ist, muss wohl niemanden erklärt werden. Zum anderen ist an diesem Tag ganz klar, ein falsches Signal nach Rechts gegangen: In Frankfurt (Oder), können Neonazis machen was sie wollen, sie brauchen für ihr Tun und Handeln keine Strafen befürchten.

Tommy Keller (links, mit Flasche) – zu 2 Jahren auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Tommy Keller (links, mit Flasche) – zu 2 Jahren auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Mario Schreiber

Mario Schreiber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der politische Flurschaden, den diese Entscheidung mit sich bringt ist noch nicht abschätzbar – klar ist, dass der gesellschaftliche Konsens zum harten Durchgreifen gegen Rechts hier gebrochen wurde. Offen bleibt aber vorerst die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) die Verantwortung für die nächsten Angriffe der Angeklagten übernehmen wird, denn diese sind überzeugte Neonazis, die den Weg der Gewalt gewählt haben und ihn auch wieder wählen werden.

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