Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten fand am 16.August der Prozess gegen den jungen Frankfurter Neonazi Michael Hecke statt. Ihm wurde vorgeworfen am 1.Mai diesen Jahres einen Zivilpolizisten während eines Spontan-Aufzuges von rund 320 Neonazis auf dem Kurfürstendamm mit einer Fahnenstange geschlagen zu haben. Dabei erhielt der Geschädigte eine blutende Verletzung an der Unterlippe.
Ursprünglich waren die Neonazis unterwegs zur Bornholmer Strasse um an einem geplanten Aufmarsch teilzunehmen. Am S-Bahnhof Halensee verließen sie jedoch den Zug und waren unterwegs Richtung westlicher Innenstadt.
Vor dem Richter machte der zur Tatzeit 18-jährige keine Angaben zu den Geschehnissen. Vor dem Untersuchungsrichter während seiner U-Haft deutete er aber an, er wisse nicht genau ob er diese Tat begangen hätte und wenn ja, könne er sich daran nicht mehr erinnern. Diese nebulöse Aussage fand allerdings vor Gericht keine weitere Beachtung.
Der geschädigte Beamte konnte sich an den Täter ebenso nicht erinnern. Für ihn kam die Situation zu plötzlich.
Zur Klärung der Schuld des Frankfurters konnten schließlich nur die vorliegenden Foto- und Videoaufnahmen herangezogen werden. Auf diesen ist Michael Hecke, der zur Zeit bei einer Leiharbeitsfirma für die Solarfabrik „conergy“ tätig ist, deutlich an seiner markanten Kleidung zu erkennen. Er trug an diesem Tag ein Pali-Tuch, sowie ein T-Shirt mit der Aufschrift „Todesstrafe für Kinderschänder“ und einen Eastpak-Rucksack. Zudem hielt er die Tatwaffe, eine zusammengerollte Fahne, in der Hand. All diese Gegenstände konnten bei der späteren Wohnungsdurchsuchung sichergestellt werden.
Obwohl sein Kleidungsstil nicht unüblich für die extrem rechte Szene ist, konnte auf den Videos und Fotos keine vergleichbar gekleidete Person erkannt werden. Somit stand für das Gericht und den Staatsanwalt die Schuld von Michael Hecke fest. Er wurde schließlich zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Diese wurde zunächst für 4 Monate ausgesetzt. Nach dieser Zeit wird dann entschieden, ob der Frankfurter hinter Gitter muss oder sich bewähren darf.
Für diese Verurteilung wurde ein weiterer Fall mit einbezogen. So wurde Hecke bereits am 6.Mai 2009 wegen gemeinschaftlich schwerer Körperverletzung und Bedrohung vom Amtsgericht Eisenhüttenstadt zu einer Bewährungsstrafe von 1 ½ Jahren verurteilt. So habe er am 2.September 2008 mit einem Mittäter am Hauptbahnhof Frankfurt (Oder) grundlos eine Person zusammengeschlagen und schwer verletzt. Weitere drei Fälle aus den Jahren 2008 und 2009 sind bekannt.
Auch als Neonazi ist er kein Unbekannter. So fiel er schon des öfteren bei Fussbalspielen im Umkreis der FCV-Hooligans auf. Ausserdem beteiligte er sich zusammen mit anderen Neonazis aus der Region an rechten Aufmärschen.